Drohnen gaukeln eine vollautomatische Steuerung vor. Bin ich aber auch in der Lage, meine Drohne bei einem Ausfall der Automatik sicher von Hand zu steuern und zu landen? Ist mir bewusst, dass tiefe Temperaturen und starker Wind das Flugverhalten meiner Drohne beeinflussen? Mache ich jeweils einen kurzen Check der Drohne, vor allem der Rotoren, bevor ich sie in Betrieb nehme?
Für den Betrieb von Drohnen gilt das Datenschutzgesetz und die zivilrechtlich verankerten Schutzrechte der Privatsphäre. Daher fliege ich mit meiner Drohne nie tief über Privatgrundstücke oder über öffentliche Orte, wo sich Menschen aufhalten.
Auch bei einer kleineren Drohne können die hochdrehenden Rotoren zu schweren Schnittverletzungen führen. Beim Absturz einer Drohne können Personen am Boden verletzt werden. Tiere geraten durch tief fliegende Drohnen schnell in Panik, was zu Sekundärschäden führen kann. Es empfiehlt sich daher rücksichtsvoll zu fliegen.
In Jagdbanngebieten und in Wasser-und Zugvogelreservaten von internationaler und nationaler Bedeutung ist der Betrieb von Drohnen verboten. Diese Gebiete sind auf der Drohnenkarte des BAZL gelb markiert.
Auch für unbemannte Luftfahrzeuge gilt das Prinzip von «seeandavoid». Da der Pilot eines Luftfahrzeuges kaum eine Chance hat, eine kleine Drohne frühzeitig zu erkennen, ist es in meiner Verantwortung, rechtzeitig auszuweichen und immer genügend Distanz zu anderen Luftfahrzeugen einzuhalten.
Für den Betrieb von Drohnen ab 500g muss ich zwingend eine Versicherung von mindestens 1 Mio. Fr. Deckungssumme haben. Es lohnt sich aber auch bei Kleindrohnen, den Versicherungsschutz der eigenen Haftpflichtversicherung vor dem ersten Start abzuklären.
Im Umkreis von 5km rund um Flugplätze und Heliports braucht es für den Betrieb einer Drohne vorgängig eine Bewilligung entweder durch den Flugplatzhalter oder bei grösseren Flugplätzen durch die Flugsicherung Skyguide. Auf der Drohnenkarte des BAZL kann man sich darüber informieren.
Flughäfen und Flugplätze, die von der Flugsicherung kontrolliert werden, verfügen über eine sogenannte Kontrollzone, die auf der Drohnenkarte blau eingezeichnet ist. Diese Zonen dienen dem Schutz von startenden und landenden Flugzeugen. In Kontrollzonen darf mit Drohnen ohne Bewilligung durch Skyguide nur bis zu einer Maximalhöhe von 150m über Grund geflogen werden.
Wer bei einem Unfall seine Drohne für Luftaufnahmen einsetzt, riskiert, dass ein Rettungshelikopter seinen Anflug abbrechen muss. Zudem fühlen sich Rettungskräfte durch Drohnen in ihrer Tätigkeit gestört. Deshalb fliege ich eine Drohne bei Blaulichteinsätzen nur, wenn es dafür einen Auftrag des Einsatzleiters gibt!
Je dichter Menschen beieinanderstehen, desto grösser ist das Risiko, dass beim Absturz einer Drohne eine Person verletzt werden kann. Daher braucht es für solche Fälle immer eine Bewilligung durch das BAZL. Für Hochzeiten oder Firmenfeste gibt es dafür auch einfachere Standardbewilligungen.
Das Fliegen mit einer Videobrille ist nur gestattet, wenn jemand mit direktem Sichtkontakt zur Drohne jederzeit eingreifen kann, so wie dies an den FPV-Drohnenrennen der Fall ist. Ansonsten braucht es eine Bewilligung durch das BAZL. Ohne direkten Sichtkontakt ist das Risiko gross, dass ich mit einem anderen Luftfahrzeug kollidieren könnte,dessen Pilot meine Drohne auch nicht sieht.